Bestattungen Heil e.K. Oberstraße 3 56355 Nastätten Wir sind immer für Sie erreichbar: 06772-1274
Bestattungen Heil e.K. Oberstraße 356355 Nastätten Wir sind immer fürSie erreichbar:06772-1274

Was ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist?

Stirbt ein uns nahestehender Mensch, sitzt der Schock und die Trauer darüber sehr tief. Dennoch gibt es einige Schritte, die sofort in die Wege geleitet werden müssen.

 

 

1. Arzt benachrichtigen

 

Tritt der Tod zu Hause ein, muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden – im Idealfall der Hausarzt des Verstorbenen. Er stellt nach einer Untersuchung die Todesbescheinigung

( L - Schein ) aus.

 

Beim Todesfall in einem Krankenhaus oder einem Pflege- oder Altenheim kümmert sich die dortige Verwaltung um die Benachrichtigung des Arztes und die Ausstellung des Totenscheins.

 

Ist eine Todesursache jedoch unnatürlich oder ungeklärt, verständigt der Arzt die örtliche Polizei. Hierbei erfolgt dann eine Freigabe des Leichnams erst durch die zuständige Staatsanwaltschaft.

 

 

2. Bestatter verständigen

 

Da laut Bestattungsgesetz gewisse Richtlinien bezüglich der Bestattung eingehalten werden müssen, ist es sinnvoll, den Bestatter Ihrer Wahl zeitig über den Tod Ihres Angehörigen zu informieren. So kann er Sie direkt beraten und erste wichtige Fragen, wie Überführung des Verstorbenen, persönliche Abschiednahme, Erledigungen aller Formalitäten usw, klären und Ihnen somit bei den ersten Schritten behilflich sein.

 

Ein eventuell zu Lebzeiten abgeschlossener Bestattungsvorsorgevertrag zwischen dem Verstorbenen und dem Bestatter kann helfen, die Wünsche des Verstorbenen und die Kostenfrage zu wahren.

 

In einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie alles Weitere klären.

 

 

3. Engste Angehörige benachrichtigen

 

 

4. Benötigte Dokumente

 

-  Personalausweis oder Meldebescheinigung der / des Verstorbenen

-  Krankenkassenkärtchen

-  bei Ledigen : Geburtsurkunde

   bei Verheirateten : Heiratsurkunde

   bei Geschiedenen : Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

   bei Verwitweten : Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

   bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften : entsprechende Urkunde, gleich der

                                                                                   Heiratsurkunde

-  Todesbescheinigung vom Arzt

-  Bestattungsvorsorgevertrag ( falls vorhanden )

-  Rentennummern ( Rentenbescheide )

-  Versicherungsunterlagen ( Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherung )

-  Grabdokumente ( bei bereits vorhandener oder reservierter Grabstelle )

-  zur Vorlage beim Amtsgericht oder dem Notar : Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein

 

Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung.

 

 

5. Erledigung der Formalitäten

 

-  Beantragung der Sterbeurkunden ( beim Standesamt des Sterbeortes )

-  Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte

-  Terminfestlegung der Trauerfeier und Bestattungszeremonie ( bei der Gemeinde, Kirche

    oder mit einem Trauerredner )

-  Aufgeben einer Traueranzeige oder das Versenden von Trauerbriefen/-karten

-  Musikfestlegung ( Organist, Musiker, CD )

-  Dekorationswünsche für die Trauerfeier

-  Ist eine Kondolenzliste gewünscht?

-  Blumenbestellung aufgeben

-  Organisation und Bestellung des Trauerkaffees

-  Helferliste

 

 

  BESTATTUNGSVORSORGE

Ich gehe zu denen, die mich liebten und warte auf die,  die mich lieben."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Bestattungsinstitut Heil e.K.