Bestattungen Heil e.K. Oberstraße 3 56355 Nastätten Wir sind immer für Sie erreichbar: 06772-1274
Bestattungen Heil e.K. Oberstraße 356355 Nastätten Wir sind immer fürSie erreichbar:06772-1274

   

Der größte Irrglaube ist, dass sich die Dinge von selbst regeln.

Mit einem eintretenden Todesfall werden viele Fragen aufgeworfen, was die Bestattungsart und –kosten anbelangt. Mit einem zu Lebzeiten abgeschlossenen Vorsorgevertrag kann man bereits viele Dinge und Wünsche festhalten.

 

Oftmals ist der eigene Tod ein schwieriges Thema, über das man nicht gerne spricht. Daher neigen viele Menschen dazu, ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der eigenen Beerdigung schriftlich festzuhalten, in der Hoffnung, dass diese von ihren Hinterbliebenen respektiert und befolgt werden. Eine Bestattungsverfügung lässt sich handschriftlich oder notariell beglaubigt verfassen. Unter juristischen Gesichtspunkten handelt es sich hierbei um eine Willenserklärung. Eine solche Verfügung kann Teil eines Testamentes sein. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass es Probleme mit sich führen kann, denn ein Testament wird oftmals erst nach der Beerdigung geöffnet und somit sind sämtliche Wünsche und Anweisungen der vorsorgenden Person hinfällig.

 

Zwei weitere und mittlerweile häufig verbreitete Arten der Vorsorge ist zum Einen die Bestattungsvorsorge und zum Anderen die Abschließung einer Sterbegeldversicherung.

 

Bei einer Bestattungsvorsorge handelt es sich um einen im Allgemeinen direkt mit dem Bestatter abgeschlossenen Vertrag. Die individuelle Gestaltung der Beerdigung der betreffenden Person wird schriftlich festgehalten. Beginnend mit der Art der Bestattung (z.B. Feuerbestattung), über Blumenarrangements bis hin zu gewünschter Kleidung oder Mitgaben ins Grab oder in den Sarg.

 

Solche mit Bestattern abgeschlossenen Verträge gelten über den Tod hinaus und sind vor Einrede von Dritten geschützt. Ist ein Bestattungsablauf festgelegt, ist selbst das Eingreifen der Erben nicht möglich.

 

Im Allgemeinen gilt, dass man die finanzielle Absicherung seiner eigenen Bestattung nicht sicherstellen muss, man ist demnach nicht an eine Sterbegeldversicherung oder einen Treuhandvertrag gebunden. Allerdings empfiehlt sich eine Finanzierung und Anlegen des Geldes. Denn anders als bei privaten Ansparungen ist ein Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung vor dem Eingreifen des Sozialamtes geschützt. (Lesen Sie hier mehr)

 

Darüber hinaus können ebenfalls Grabpflegeverträge mit Friedhofsgärtnereien geschlossen werden. Zum Schutz vor einer Insolvenz der beauftragten Firma empfiehlt sich auch hier das für die Pflege vorgesehene Geld auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen.

 

Einen Vorsorgevertrag kann man im Wesentlichen auf zweierlei Arten finanzieren: entweder leistet man eine Einmalzahlung oder eine monatliche Einzahlung auf das Treuhandkonto.

Lesen Sie hier die Vorteile einer abgeschlossenen Bestattungsvorsorge.

  BESTATTUNGSVORSORGE

Ich gehe zu denen, die mich liebten und warte auf die,  die mich lieben."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Bestattungsinstitut Heil e.K.